In Österreich spielt die Arbeitnehmerüberlassung, auch bekannt als Leiharbeit, Leasing oder Zeitarbeit, eine wichtige Rolle auf dem Arbeitsmarkt. Dabei werden Arbeitnehmer von einem Personaldienstleister an einen Entleiher für eine bestimmte Einsatzdauer überlassen, um temporäre personelle Engpässe zu überbrücken. Ein Entleiher im Gesundheitswesen kann z. B. ein Krankenhaus, eine Reha-Einrichtung oder ein Pflegeheim sein. Der Zeitarbeiter ist beim Entleiher zeitlich begrenzt tätig.
Alle Rechte und Pflichten des Arbeitgebers inklusive Entlohnung liegen beim Verleiher, der der eigentliche Arbeitgeber ist.
Doch was genau bedeutet das für die Beteiligten und welche weiteren rechtlichen Bestimmungen gelten in diesem Bereich?
Voraussetzungen und Gesetze bei Zeitarbeit
Zeitarbeit ist grundsätzlich in jeder Branche möglich. Bevor eine Überlassung stattfinden kann, ist der Verleiher verpflichtet, den Arbeitnehmer schriftlich über die Bedingungen der Überlassung zu informieren. Dazu gehören Informationen über den Arbeitnehmer, den anzuwendenden Kollektivvertrag, den Grundlohn und Zulagen, die Art der Tätigkeit und die voraussichtliche Dauer der Überlassung. Diese Mitteilung dient nicht nur der rechtlichen Absicherung, sondern auch dazu, Transparenz für alle beteiligten Parteien zu gewährleisten.
Die Arbeitskräfteüberlassung ist durch das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) in Österreich geregelt und bedarf einer Gewerbeberechtigung. Das AÜG dient zum einen als Schutz der Zeitarbeiter und zum anderen als Schutz der Stammarbeitnehmer des Entleihers.
Die überlassenen Arbeitskräfte werden insbesondere hinsichtlich arbeitsvertraglicher, arbeitnehmerschutz- und sozialversicherungsrechtlicher Sachverhalte geschützt. Das Stammpersonal des Entleihers darf durch den Einsatz der Zeitarbeiter nicht benachteiligt werden und deren Arbeitsplätzte nicht gefährdet werden. Somit sind die Gleichstellung und Gleichbehandlung der überlassenen Zeitarbeiter mit den Stammarbeitnehmern gesetzlich verankert.
Aufgrund dessen gelten für Arbeitnehmer, die in der Zeitarbeit tätig sind, die gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für festangestellte Mitarbeiter. Das bedeutet, dass Zeitarbeiter Anspruch auf angemessene Bezahlung, Urlaubs- und Krankenstandregelungen sowie Arbeitsschutzbestimmungen haben.
Sozialversicherung und Entlohnung
Der Verleiher ist verantwortlich für die Anmeldung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer. Alle Zeitarbeiter müssen daher von dem Personaldienstleister sozialversichert werden.
Klare Regelungen existieren hinsichtlich der Bezahlung von Zeitarbeiter. Einerseits darf deren Gehalt nicht unter dem im Kollektivvertrag des Verleihers festgelegten Betrag fallen. Andererseits darf während der Überlassung das Gehalt nicht unter das kollektivvertraglich und gesetzlich festgelegte Entgelt im Betrieb des Entleihers liegen. Bei sogenannten Stehzeiten, also Zeiten ohne Einsatz, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das vereinbarte Gehalt in vollem Umfang weiter zu zahlen.
Was bietet Zeitarbeit für Vorteile?
Unternehmen können flexibel auf Auftragsspitzen oder plötzlichen Personalausfall aufgrund von Krankheit oder Karenz reagieren. Arbeitnehmer profitieren von abwechslungsreichen Einsätzen, können ihre Fähigkeiten erweitern, erlangen vielfältige Erfahrungen in unterschiedlichen Einsatzbereichen und erhalten in der Regel eine sehr gute Entlohnung mit der Sicherheit eines geregelten Anspruchs auf Urlaub und Krankengeld.
Fazit
Insgesamt bietet Zeitarbeit sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer Flexibilität und Möglichkeiten, vielfältige Berufserfahrungen zu sammeln.
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