Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Österreich

Voraussetzung für die Zeitarbeit bei Pacura med als Pflegekraft aus dem Ausland

Working as a Nurse in Austria

recognition of foreign Certificates, requirements and application for temporary work at Pacura med

Zur Bekämpfung des Pflegenotstand ist das Gesundheitssystem auf die Unterstützung von gut ausgebildeten Pflegefachkräften aus dem Ausland angewiesen. Um einen reibungslosen Arbeitsablauf und vor allem die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten, müssen im Ausland erworbene Berufsabschlüsse jedoch einer Anerkennung oder Nostrifikation unterzogen werden.

Berufsanerkennung Österreich: Anerkennung oder Nostrifikation

Die Anerkennung von Berufsabschlüssen erfolgt auf Grundlage der europäischen Richtlinie (2005/36/EG). Zuständig für die Anerkennung nichtärztlicher Gesundheitsberufe ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Wien. Das Anerkennungsverfahren findet Anwendung, wenn

  • die Ausbildung oder ein entsprechendes Studium in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz absolviert wurde.
  • die Ausbildung oder der Studienabschluss in einem Drittstaat erworben wurde und eine Berechtigung zur Berufsausübung in einem EU-Mitgliedstaat, EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz sowie der Nachweis über eine mindestens dreijährige, einschlägige Berufstätigkeit im gleichen Land vorliegt.

Zudem besteht die Möglichkeit zu einem verkürzten Anerkennungsverfahren. Pflegekräfte aus EU-Mitgliedstaaten oder dem Europäischen Wirtschaftsraum können außerdem einen Europäischen Berufsausweis beantragen. Dieser gilt in der gesamten EU und erleichtert die Anerkennung der Berufsqualifikation in den Mitgliedsländern.

Die Nostrifikation ist die Feststellung der Gleichwertigkeit von Ausbildungsabschlüssen außerhalb eines EU-Mitgliedstaats, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz. Zuständig für den Antrag auf Nostrifikation in Gesundheitsberufen sind die österreichischen Fachhochschulen (Gesundheits- und Krankenpfleger, Hebammen) oder die örtlich zuständigen Ämter der Landesregierung (Pflegeassistent, Pflegefachassistent, Operationstechnischer Assistent). Die jeweiligen Zuständigkeiten und Kontakte sind hier aufgelistet.

Im Nostrifikationsbescheid ist zudem aufgelistet, welche Prüfungen oder Praktika ggf. Nachgeholt werden müssen. Unter Umständen können für Vorbereitungskurse Kosten anfallen.

Anerkennung ausländischer Zeugnisse in Österreich – Benötigte Unterlagen

Für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Pflege sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über den im Ausland absolvierten Berufsabschluss
  • Nachweis über Ausbildungs- / Studieninhalte (theoretisch und praktisch)
  • Nachweise über praktische Berufserfahrungen
  • Bescheinigung der Sprachkenntnisse in Deutsch (mindestens B2-Niveau)
  • Lebenslauf
  • Nachweis über die gesundheitliche Eignung für den Pflegeberuf

Je nach Berufsbild, Bundesland und zuständiger Behörde können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Alle Dokumente (ausgenommen Kopie des Ausweises) müssen im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie eingereicht werden. Nachweise, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen zudem von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt werden.

Recognition of foreign certificates in Austria – required documents

The following documents are required for the recognition of foreign professional qualifications in nursing:

  • Completed application form
  • Identity Card or Passport
  • Birth certificate
  • Proof of professional qualification
  • Proof of training / study content (theoretical and practical)
  • Proof of practical work experience
  • Certificate of language skills in German (at least B2 level)
  • CV
  • Proof of medical suitability for the nursing profession

Depending on the job profile, federal state and responsible authority, additional documents may be needed.

All documents (except copy of ID) must be submitted in the original or in the form of a certified copy. Certificates that are not written in German or English must also be translated by a certified interpreter.

Voraussetzungen für die Arbeit als Pflegekraft bei Pacura med

Bei Pacura med sind wir auf der Suche nach motiviertem medizinischem Fachpersonal und bieten Perspektiven mit attraktiven Arbeitsbedingungen in folgenden Berufsgruppen:

Um als Pflegefachkraft bei Pacura med arbeiten zu können, benötigst Du eine abgeschlossene Ausbildung in einem der genannten Pflegeberufe. Solltest Du Deine Ausbildung / Dein Pflegestudium im Ausland absolviert haben, musst Du den Abschluss zunächst anerkennen lassen, bevor Du Dich bei Pacura med als Pflegefachkraft in Zeitarbeit bewerben kannst.

Sofern Deine Muttersprache nicht Deutsch ist, musst Du bei Deiner Bewerbung ein gewisses Sprachniveau (mindestens B2 gemäß des allgemein gültigen europäischen Referenzrahmens) nachweisen.

Du benötigst außerdem einen angemeldeten Wohnsitz in Österreich, sodass wir eine gültige Adresse haben, unter der wir Dich kontaktieren können. Eine Bewerbung aus dem Ausland ist leider nicht möglich.

Requirements for working as a medical professional at Pacura med

At Pacura med, we are looking for motivated medical professionals and offer prospects with attractive working conditions in the following professional groups:

  • Graduate Health and Nursing Professional (Nurse) (m/f/d)
  • Nursing Assistant (m/f/d)
  • Obstetrician (m/f/d)
  • (Graduate) Surgical Assistant (m/f/d)

To work at Pacura med, you need to have completed training or a diploma in one of the nursing professions mentioned. If you have completed your training/studies abroad, you must first have your qualification recognized before you can apply to Pacura med as a temporary nurse.

If your native language is not German, you must prove a certain level of language ability (at least B2 according to the generally accepted European Framework of Reference for Languages) in your application.

You also need to have a registered place of residence in Austria so that we have a valid address at which we can contact you. Unfortunately, applications from abroad are not possible.

Weitere interessante Beiträge