Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Österreich
Voraussetzung für die Zeitarbeit bei Pacura med als Pflegekraft aus dem Ausland
Zur Bekämpfung des Pflegenotstand ist das Gesundheitssystem auf die Unterstützung von gut ausgebildeten Pflegefachkräften aus dem Ausland angewiesen. Um einen reibungslosen Arbeitsablauf und vor allem die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten, müssen im Ausland erworbene Berufsabschlüsse jedoch einer Anerkennung oder Nostrifikation unterzogen werden.
Berufsanerkennung Österreich: Anerkennung oder Nostrifikation
Die Anerkennung von Berufsabschlüssen erfolgt auf Grundlage der europäischen Richtlinie (2005/36/EG). Zuständig für die Anerkennung nichtärztlicher Gesundheitsberufe ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Wien. Das Anerkennungsverfahren findet Anwendung, wenn
- die Ausbildung oder ein entsprechendes Studium in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz absolviert wurde.
- die Ausbildung oder der Studienabschluss in einem Drittstaat erworben wurde und eine Berechtigung zur Berufsausübung in einem EU-Mitgliedstaat, EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz sowie der Nachweis über eine mindestens dreijährige, einschlägige Berufstätigkeit im gleichen Land vorliegt.
Zudem besteht die Möglichkeit zu einem verkürzten Anerkennungsverfahren. Pflegekräfte aus EU-Mitgliedstaaten oder dem Europäischen Wirtschaftsraum können außerdem einen Europäischen Berufsausweis beantragen. Dieser gilt in der gesamten EU und erleichtert die Anerkennung der Berufsqualifikation in den Mitgliedsländern.
Die Nostrifikation ist die Feststellung der Gleichwertigkeit von Ausbildungsabschlüssen außerhalb eines EU-Mitgliedstaats, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz. Zuständig für den Antrag auf Nostrifikation in Gesundheitsberufen sind die österreichischen Fachhochschulen (Gesundheits- und Krankenpfleger, Hebammen) oder die örtlich zuständigen Ämter der Landesregierung (Pflegeassistent, Pflegefachassistent, Operationstechnischer Assistent). Die jeweiligen Zuständigkeiten und Kontakte sind hier aufgelistet.
Im Nostrifikationsbescheid ist zudem aufgelistet, welche Prüfungen oder Praktika ggf. Nachgeholt werden müssen. Unter Umständen können für Vorbereitungskurse Kosten anfallen.
Anerkennung ausländischer Zeugnisse in Österreich – Benötigte Unterlagen
Für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Pflege sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- Nachweis über den im Ausland absolvierten Berufsabschluss
- Nachweis über Ausbildungs- / Studieninhalte (theoretisch und praktisch)
- Nachweise über praktische Berufserfahrungen
- Bescheinigung der Sprachkenntnisse in Deutsch (mindestens B2-Niveau)
- Lebenslauf
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung für den Pflegeberuf
Je nach Berufsbild, Bundesland und zuständiger Behörde können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Alle Dokumente (ausgenommen Kopie des Ausweises) müssen im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie eingereicht werden. Nachweise, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen zudem von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt werden.
Voraussetzungen für die Arbeit als Pflegekraft bei Pacura med
Bei Pacura med sind wir auf der Suche nach motiviertem medizinischem Fachpersonal und bieten Perspektiven mit attraktiven Arbeitsbedingungen in folgenden Berufsgruppen:
- Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d)
- Pflegeassistent (m/w/d)
- Pflegefachassistent (m/w/d)
- Hebamme (m/w/d)
- Diplomierter Operationstechnischer Assistent (m/w/d)
Um als Pflegefachkraft bei Pacura med arbeiten zu können, benötigst Du eine abgeschlossene Ausbildung in einem der genannten Pflegeberufe. Solltest Du Deine Ausbildung / Dein Pflegestudium im Ausland absolviert haben, musst Du den Abschluss zunächst anerkennen lassen, bevor Du Dich bei Pacura med als Pflegefachkraft in Zeitarbeit bewerben kannst.
Sofern Deine Muttersprache nicht Deutsch ist, musst Du bei Deiner Bewerbung ein gewisses Sprachniveau (mindestens B2 gemäß des allgemein gültigen europäischen Referenzrahmens) nachweisen.
Du benötigst außerdem einen angemeldeten Wohnsitz in Österreich, sodass wir eine gültige Adresse haben, unter der wir Dich kontaktieren können. Eine Bewerbung aus dem Ausland ist leider nicht möglich.
Weiterführende Informationen über die Berufsanerkennung in Österreich:
Hilfsmöglichkeiten und Anlaufstellen für die Berufsanerkennung in Österreich gibt es hier.